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   VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06, 71-IV-06 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06, 71-IV-06 (e.A.) (https://dejure.org/2006,30032)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31.08.2006 - 70-IV-06, 71-IV-06 (e.A.) (https://dejure.org/2006,30032)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31. August 2006 - 70-IV-06, 71-IV-06 (e.A.) (https://dejure.org/2006,30032)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Leipzig, 31.08.2006 - 7 O 1191/06

    Voraussetzungen an das Vorliegen einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06
    Nach Einholung einer dienstlichen Stellungnahme des Vorsitzenden der 5. Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts zu seinen Beobachtungen in der Hauptverhandlung sowie Beiziehung der Akte zum Anfechtungsverfahren 7 O 1191/06 des Landgerichts Leipzig hob das Oberlandesgericht mit dem angegriffenen Beschluss vom 14. Juli 2006 die Invollzugsetzung des Haftbefehls durch das Landgericht auf und setzte diesen gegen Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe von 300.000 EUR außer Vollzug.

    Sie sei seit dem 16. Mai 2003 arbeitslos, habe im Verfahren 7 O 1191/06 Prozesskostenhilfe beantragt und sehe sich mittlerweile einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Geldwäsche in Tateinheit mit Begünstigung ausgesetzt.

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06
    Die Vorschrift des § 116 StPO ist eine besondere Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; Kammergericht, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 4 Ws 38/00; Hilger in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 116 Rn. 1; Boujong in: KarlsruherKommentar, StPO, 5. Aufl., § 116 Rn. 1; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 116 Rn. 1) und zählt als solche zu den die Schranken der Freiheitsgarantie ausfüllenden Normen.
  • OLG Brandenburg, 06.02.2007 - 2 Ws 270/06

    Pflichtverteidigergebühr: Beweislast der Staatskasse hinsichtlich der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06
    : A. Die am 1. August 2006 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen samt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingegangene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 14. Juli 2006 (2 Ws 270/06), mit dem der Haftbefehl des Landgerichts Dresden vom 5. April 2006 (5 KLs 110 Js 13355/03) gegen Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe von 300.000 EUR außer Vollzug gesetzt wurde.
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 79-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06
    Wird eine Verletzung der Freiheit der Person (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) durch die Anordnung und den Vollzug von Untersuchungshaft geltend gemacht, kommt es vor allem darauf an, ob die Fachgerichte bei der Anwendung der die Schranken aus Art. 16 Abs. 1 Satz 3, Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 SächsVerf ausfüllenden §§ 112 ff. StPO Inhalt und Tragweite des Freiheitsgrundrechts verkannt haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - Vf. 79-IV-03; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 8-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 47-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06
    Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 1. Juni 2006 (Vf. 47-IV-06 [HS] / Vf. 48-IV-06 [e.A.]) verwiesen.
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 18-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06
    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung einfachen Rechts Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 18-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 49-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
  • KG, 23.02.2000 - 4 Ws 38/00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06
    Die Vorschrift des § 116 StPO ist eine besondere Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; Kammergericht, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 4 Ws 38/00; Hilger in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 116 Rn. 1; Boujong in: KarlsruherKommentar, StPO, 5. Aufl., § 116 Rn. 1; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 116 Rn. 1) und zählt als solche zu den die Schranken der Freiheitsgarantie ausfüllenden Normen.
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 70-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 31-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 70-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 84-IV-06

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verhalten

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 70-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 28-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 70-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 75-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 70-IV-06, st. Rspr.).
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